In diesem Artikel werden wir die in Ihrem Buchhaltungsbericht verwendete MwSt.-Berechnungsmethode aufschlüsseln und Ihnen zeigen, wie wir sie verwenden.


Die verwendete Methode ist die Summe der Rundungen, was bedeutet, dass wir den MwSt.-Betrag eines einzelnen Verkaufs berechnen, anstatt ihn mit der Summe der verkauften Menge zu multiplizieren.

Wenn wir zum Beispiel einen Artikel zu 16 € einschließlich 10 % MwSt. verkaufen, wäre der für den Verkauf einer Einheit erhobene Steuerbetrag (16/110)*10 = 1,4545454545... was wir auf 1,45 € runden.

Wenn wir nun 426 Stück dieses Produkts verkauft haben, beträgt der gesamte Mehrwertsteuerbetrag 426*1,45 = 617,70€.


Wir haben uns aus drei Gründen für diese Methode entschieden: 

Berechnung der Mahlzeit: 

Wenn ein und dasselbe Produkt einmal separat und einmal als Teil einer Mahlzeit verkauft wird, muss die Mehrwertsteuer separat berechnet werden. Für das in der Mahlzeit enthaltene Produkt wird die Steuer auf der Grundlage des Stückpreises sowie des Stückpreises der anderen Produkte in der Mahlzeit und des Preises der Mahlzeit berechnet.


Rabattberechnung:

Wenn dasselbe Produkt zweimal auf einer Bestellung verkauft wird, aber auf eine Einheit ein Rabatt angewandt wird und auf die andere nicht, muss deren Mehrwertsteuer separat berechnet werden.


Berichterstattung über Produktverkäufe: 

Um genaue MwSt.-Beträge auf Produktebene zu erhalten, müssen wir jede verkaufte Produkteinheit separat berechnen. Andernfalls käme es zu Diskrepanzen zwischen der Summe der Verkäufe in den Produktverkaufsberichten und den Verkäufen in den anderen Berichten.